Wandanschlag in französischer und deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Lille, den 18. November 1915.
"Bekanntmachung betreffend das Entschädigungsverfahren wegen der Massengüter, welche im hiesigen Bezirk von der Deutschen Heeresverwaltung beschlagnahmt und nach Deutschland abgeführt worden sind.
1. - Der Deutsche Reichskanzler hat zur Durchführung der Entschädigung für Güter, die im feindlichen Auslande im Namen des Reiches beschlagnahmt wurden, eine Kommission ernannt und das Entschädigungsverfahren vor dieser geregelt.
2. - Der Präsident der Kommission hat einen Kommissar nebst Beamten nach Roubaix entsandt, um die Entschädigungen im besetzten Teil Nordfrankreichs an Ort und Stelle mit den Interessenten vorzubereiten.
3. - Es handelt sich hierbei nur um nach Deutschland abgeführte Massengüter.
4. - Alle diejenigen, welche glauben, irgend ein Recht an derartigen Gütern zur Zeit der Beschlagnahme gehabt zu haben (Eigentümer, Inhaber eines gesetzlichen oder vertraglichen Pfand- oder Zurückhaltungsrechts usw.) wollen ihre Ansprüche bei dem Kommissar der Reichsentschädigungskommission in Roubaix, Boulevard de Paris Nr. 133, schriftlich anmelden, die vom Kommissar verlangten Auskünfte erteilen und die geforderten Belege vorlegen. Sprechstunde für Bewohner von Lille, Roubaix und Tourcoing im bezeichneten Geschäftsraum wochentäglich von 10 bis 12 Uhr (deutsche Zeit); mit den Bewohnern anderer Orte vorläufig nur schriftlicher Verkehr.
5. - Die Beförderung hierauf bezüglicher Postsachen übernehmen die Etappen-Kommandanturen, bei deren Fehlen die Ortskommandanten."
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