Wandanschlag in französischer Sprache.
Herausgegeben von der Etappeninspektion im von Deutschland besetzten Frankreich; Valenciennes, den 15. Oktober 1914.
Gemeinde von Loos
Mitteilung
Der Bürgermeister der Gemeinde von Loos, bringt die Bevölkerung in Kenntnis, dass nach der erfolgten Mitteilung der deutschen Autorität in der Gemeinde, jede Person, die sich irgendwelcher Zerstörung oder Beschädigung schuldig macht, wie zum Beispiel das Zerschneiden der Telefon- oder Telegraphenleitung und generell sich gegen die besagte Autorität wendet, mit dem Tod bestraft wird und die restliche Bevölkerung schwerwiegenden Repressalien ausgesetzt wird.
Er (der Bürgermeister) wiederholt seine vorherigen Befehle hinsichtlich des Verbots von Zusammenkünften und er zählt auf die Hingabe aller Mitbürger, um ihm bei der Ausführung seiner Aufgabe zu unterstützen.
Erlassen in Loos, 15. Oktober 1915
Der Bürgermeister
George Potié
de