Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französicher Sprache
Herausgegeben von Graf Roedern am 16. Oktober 1914 in Brüssel
"Es wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, dass der Staatswald von Waterloo unter deutschem Schutz steht und dass das Fällen von Bäumen, das Abhauen von Aesten, wie überhaupt das Entnehmen von Holz und Reissig und jede Beschädigung des Waldbestandes verboten ist und strenger Bestrafung unterliegt."
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