museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Münzkabinett Medaillen 19. Jh. nach 1830 [18270131]
https://ikmk.smb.museum/image/18270131/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Christian Stoess (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Kullrich, Wilhelm: Feier der Handelsfreiheit der Stadt Hamburg

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Die von Mitgliedern des Hamburger Commerciums gestiftete Medaille wurde in Gold, Silber und Bronze ausgegeben.
Vorderseite: Seiner Fesseln entledigt sitzt Merkurmit Füllhorn nach rechts, in der linken Hand hält er den Heroldstab (caduceus) und weist mit der rechten Hand in die Ferne. Unten auf der Hohlkehle E. BENDEMANN INV. W. KULLRICH FEC.
Rückseite: Ein Seemann als Repräsentant der Schifffahrt fährt den Genius der Zivilisation in einem reich beladenen Handelsboot nach rechts. Unter dem Genius der Wappenschild der Stadt Hamburg.

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: FREIER - HANDEL // COMMERZ-DEPUTATION / 19 JANUAR 1665
Rückseite: VON LAND - ZU LAND // HANDELSKAMMER / 1 JANUAR 1867

Material/Technik

Bronze; geprägt

Maße

Durchmesser
42 mm
Gewicht
35.91 g

Literatur

  • C. F. Gaedechens, Hamburgische Münzen und Medaillen III (1876 Nachdruck 1970) 195 Nr. 2138 (datiert auf Oktober 1868).
  • K. Sommer, Die Medaillen der königlich-preußischen Hof-Medailleure Christoph Carl Pfeuffer und Friedrich Wilhelm Kullrich (1986) K 55.
Karte
Hergestellt Hergestellt
1868
Friedrich Wilhelm Kullrich
Hamburg
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1801
1800 1902
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.