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Mindener Museum Mindener Archivalien [A 1.1.3.2]
Anordnung des Magistrats zur Cholera Epidemie in Minden im Jahr 1850 (Mindener Museum RR-R)
Herkunft/Rechte: Mindener Museum (RR-R)
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Anordnung des Magistrats zur Cholera Epidemie in Minden im Jahr 1850

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Beschreibung

Gedruckt bei J. C. C. Bruns in Minden:

„Seit kurzem sind in hiesiger Stadt wiederholt Erkrankungen an der epidemischen Cholera und demzufolge mehrere, meistens schleunige Todesfälle vorgekommen. Da es sich zugleich ergeben hat, dass eines Theils die gelegentliche Veranlassung dieser Erkrankungen wahrscheinlich durch unpassende Lebensweise, namentlich durch Erkältungen der äußeren Haut, sowie durch den Genuß unzweckmäßiger Speisen und Getränke herbeigeführt ist , und dass anderen Theils die Erkranken aus Unkenntniß oder Vernachlässigung der Anfänge des Übels häufig zu spät ärztliche Hülfe gesucht haben, so machen wir die hiesigen Einwohner auf die sorgfältige Beachtung der nachstehenden, bereits mehrfach durch öffentlich Bekanntmachungen und zuletzt durch die Amtsblattsbekanntmachung der königlichen Regierung hierselbst vom 21. September vorigen Jahres mitgetheilten Vorschriften über das zweckmäßige Verhalten in der einen und anderen vorgedachten Beziehung dringend aufmerksam.
Man lebe in jeder Art regelmäßig, möglichst in gewohnter Weise, hüte sich vor Übermaß in Speise und Trank und vor jeglicher Ausschweifung. Ma meide die erfahrungsmäßig nachtheiligen Speisen: namentlich rohes und unreifes Obst, vorzüglich Pflaumen, blähende Gemüse, wie Kohlarten, rothe Rüben und Kohlrüben, Salate aller Art, Gurken, fettes Backwerk, warmes frisches Brod, sehr fettes Fleisch und Speck, fetten Fisch, fetten Käse und harte Eier; von Getränken: junges oder saures Bier, junge Weine und selbst viel kaltes frisches Wasser.
So viel, wie möglich, halte man auch heftige besonders traurige Gemüthsbewegungen fern.
Tägliche angemessene körperliche Bewegungen in freier Luft ist dringend zu empfehlen, aber eben so sehr Erkältung, namentlich der Füße und des Unterleibes zu vermeiden.
Die Kleidung sei, zumal bei der schon kühlen Herbstwitterung, hinreichend warm.
Von großem Werth ist die Erhaltung der Reinlichkeit in jeder Beziehung, besonders derjenigen des Körpers, der Leib und Bettwäsche, der Wohn und Schlafzimmer und der Wohnungen überhaupt. Vornämlich ist die Luft in denselben möglichst rein zu halten, und zu dem Ende die Fenster bei Tage mitunter zu öffnen. Vorsichtiges Baden oder Waschen des ganzen Körpers mit erwärmten Wasser ist nützlich.
Ein Gefühl allgemeiner Mattigkeit, ungewöhnliches Kollern im Leibe, öfterer Schwindel, Kälte und ziehen an den Gliedern, besonders im Rücken und den Ober- und Unterschenkel pflegen dem Ausbruch der Krankheit längere oder kürzere Zeit vorher zu gehen und deren Beginn anzudeuten. Früher oder später gesellen sich dann ein wässriger Durchfall, ferner ein Gefühl von Angst und Druck in der Herzgrube, sowie Übelkeit und Erbrechen hinzu.
Treten diese Erscheinungen ein, so eile man, den Arzt herbeizurufen, bringe einstweilen aber den Kranken in eine durch Wärmflaschen oder Krüge, mit heißem Wasser, heiße Deckel oder Steine, Säckchen mit heißem Sande oder Kleie erwärmtes Bett, lege ihm ein Senfpflaster aus Senfmehl mit warmen Unterleib bis zum Rothwerden der Haut, d. h. eine Viertel bis halbe Stunde lang und reibe endlich Spiritus oder starken Branntwein mitunter angefeuchtet werden. Zugleich trinke der Kranke alle ¼ oder ½ Stunde eine warme Tasse Thee, von Flieder oder Kamillen mit Krause- oder Pfefferminze bereitet, abwechselnd allenfalls mit etwas Graupenschleim oder Reiswasser. Durch diese Mittel, beim Beginn des Uebel, wird in der Regel eine starke und wohlthätige Hautausdünstung erzeugt.
Alles Uebrige überlasse man der Anordnung des Arztes.
Wird nun durch die Befolgung der oben angegebenen Lebensweise die Krankheit möglichst verhütet, so wird dieselbe auch erfahrungsmäßig durch schnelle und zweckmäßige Hülfe beim ersten Ausbruche in den meisten Fällen gehoben, zumal wenn Sie nicht in ihren bösartigen Formen auftritt, wie dies bis jetzt hier noch nicht geschehen ist, an welchen Umstande die gegenwärtige kühlere Witterung Theil haben mag. Der Verkauf von Pflaumen ist mit Androhung der Konfiskation verboten.
Minden, den 5. September 1850
Der Magistrat
Kleine v. Pogrell Faber“

Material/Technik

Papier & Farbe / Gedruckt

Maße

22,3 x 18 cm

Mindener Museum

Objekt aus: Mindener Museum

Das 1912 gegründete Mindener Museum ist in einem Gebäudeensemble von sechs Häusern im Stil der Weserrenaissance untergebracht und zählt zu den...

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