museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Museum Guntersblum Gewerbe und Handwerk [38621]
Schreiner Lehrvertrag 1811 (Kulturverein Guntersblum CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Kulturverein Guntersblum (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Schreiner Lehrvertrag 1811

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Transskription:
"Zwischen uns Unterschriebenen, Ludwig Müller, Schreiner, und Johann Christoph Schäfer, Schmiedt, beyde wohnhaft dahier in Guntersblum wurde folgender Accord abgeschlossen, nehmlich, Ludwig Müller übernehme den Sohn Georg Wilhelm von Johann Christoph Schäfer, auf zwey und einhalb Jahr in die Lehre, die Schreiner Profession nach Ordnung zu erlernen. Hiervon verspreche ich, Johann Christoph Schäfer, dem Ludwig Müller vor die Lehr wie auch Kost und Logi die Summe von sechzig Gulden, sage 60 f: und einen großen Thaler Trinck Geld, also die Helfte von besagtem Lehrgeld wird die Helfte mit 30 f: gleich zahlt, die andre Helfte mit 30 f nach Verlauf der halben Lehrzeit, wovon dieser Accord in dobzelter Ausfertigung von uns beyden aufgesetz und unterschrieben worden ist.
Guntersblum d. 26ten Decembre 1811
Ludwig Müller Schreiner Meister - Joh: Christoph Schäfer Schmidt
Obiges vorbeschriebene Lehrgelt die Sum von sechzig Gulten benebst daß Trinckgelt hab ich richtig erhalten wo über quitere Ludwig Müller Schreiner Meister" ;

jpg-Datei

Das Original befindet sich im Privatbesitz

Material/Technik

Digitalisat

Maße

original Blatt 17,5x25 cm

Museum Guntersblum

Objekt aus: Museum Guntersblum

Das Museum Guntersblum wird ehrenamtlich unterhalten von dem Verein zur Erhaltung Guntersblumer Kulturguts e.V. (kurz: Kulturverein Guntersblum) und...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.