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Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas Historische Urkunden und Druckschriften aus dem TAUNUS und FRANKFURT Sandhof und Lersner'sches Schloss in NIEDER-ERLENBACH [1746]
14. Oktober 1746: Kauf- und Tauschvertrag um ein Stück Land in Niedererlenbach (Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas (CC BY-NC-SA)
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14. Oktober 1746: Kauf- und Tauschvertrag um ein Stück Land in Niedererlenbach

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Beschreibung

Anna Margareta geb. Mathesin, Ehefrau von Johannes Schneider, mit Vollmacht ihrer ledigen Schwester Katharina, sowie Katharina geb. Mathesin, verw. Rühl, schließen mit dem Schöffen von Lersner, vertreten durch dessen Hofmann Friedrich Maximilian Amberger, einen Tausch- bzw. Kaufvertrag.
Lersner erhält die an seinen Garten grenzende Schneiderische Hofreite gegen Zahlung von 185 Gulden. Von der Witwe Rühl erhält er ein Stück ihres Landes (7 Ruten lang und 3 Ruten breit), so dass sein Grundstück nach dem Geschäft eine gerade Grenzlinie aufweist. Im Gegenzug verpflichtet er sich, die auf dem überlassenen Grundstück stehende Scheune der Witwe Rühl auf eigene Kosten bis 1. März 1747 zu versetzen. Die Witwe Rühl übernimmt weiterhin die 16 Kreuzer Zinszahlung nach Heusenstamm und erhält dafür von Lersner eine Entschädigung von 2 Gulden 40 Kreuzer.

Personen:
Anna Margareta geb. Mathesin ∞ Johannes Schneider, Katharina Mathesin (ledig), Katharina geb. Mathesin, verw. Rühl. (Friedrich Maximilian?) von Lersner, Friedrich Maximilian Amberger (Lersners Hofmann).

Beglaubigt:
Gerichtssiegel Niedererlenbach. Johann Henrich Koch (Schultheiß), Friedrich Münz, Johann Friedrich Ketlern, Johann Caspar Heil, Johann Danil Hul., Johann Jacob Wolff

Material/Technik

Papier, ein Bogen, mittig gefaltet und seitenweise beschrieben. Siegel intakt.

Maße

BxH 22 x 34,5 cm

Abschrift

Original: Deutsch

[S. 1] Wir Schultheiß und Gericht des | Fleckens NiederErlenbach, unter E. Hochfllen | Raths zu Franckfurt Herrlichkeit gelegen, verkunden | und bekennen hirmit, daß vor Uns erschienen sind, | Anna Margaretha, Johannes Schneider, Strumpfweber und Soldaten bey hießiger Garnison Ehefrau, eine gebohrne Mathesin, für sich und von ihrer ledigen Schwester Katha= | rina Mathesin mit Vollmacht versehen, an einem, sodann Katharinam vrgt. Johann Georg Rühls, geweßenen Nach= | bars allhier Wittib, gebohrne Mathesin, am andern, und Friedrich Maximilian Amberger, von Lersnerischer Hofmann, im Nahmen seines Herrn am dritten | Theil, und uns angezeigt, daß zwischen Ihnen allerseits | folgender aufrichtiger Tausch= und respective Kauf | Contract, wie solches zu recht am beständgsten geschehen | kan und mag, verabredet, geschlossen und vollzogen | worden, und zwar 1. Ubergiebt Schneiderische Haußfrau, nebst Ihrem | Ehemann, für sich und in Vollmacht Ihrer Ledigen | Schwester Katharina Mathesin, Ihre von Ihren Eltern | ererbte, und in der hinter Gaß, neben der Rühlischen | Wittib, und Johann Georg Martin gelegenen, hinten | auf den von Lersnerischen Garten stossende Hofraid, | Herrn Schöffen von Lersner und seinen Erben, | mit allen darauf stehenden Gebäuden, sambt Rechten | und Gerechtigkeiten Erb und eigenthümlich, ohne daß | Sie oder Ihre Erben noch jemand von Ihrentwegen [S. 2] hieran weiter einige Ansprache machen können noch | sollen. dahingegen (2.) Gedachter von Lersnerische Hofmann, im Nahmen | seines Herrn bey Unterschreibung dießes der Schnei= | derischen Haußfrau und Ihrer Schwester Katharina | den gantzen Kauf Schilling mit Ein Hundert Fünf und | Achtzig Gulden, den Gulden zu 60. Xr. gerechnet, baar | bezahlet über deren Empfang die Verkäufer denselben | hiedurch in bester Form Rechtens quittiren. Ferner ist (3.) vereinbart, da? Herr Schöff von Lersner den auf | der erkauften Hofraid stehenden großen Stall | der Rühlischen Wittib nicht allein eigenthümlich über= | lassen, sondern auch, nach verkauftem Wohnhauß, | die Rühlische Scheune auf seine Kosten auf den ver= | kauften Hofraid Platz längstens primo Martii 1747. zu setzen, weniger nicht Ihr ermalten Platz, | von der Strasse zu, biß an seine Garten Mauer, | welche in gerader Linie wie sie lauft, biß an | den Hayn gezogen werden soll, erb und eigenthüm= | lich zu überlassen. Wogegegn (4.) die Rühlische Wittib Herrn Schöffen von Lersner | von Ihrer Hofraid den Platz, welchen jetz gedachter | maßen, die Garten Mauer in gerader Linie ab= | schneidet, erb und eigenthümlich überläst, und sich deren | aller und jeder Anspruche für sich und Ihre Erben | begiebet, welcher Winkel dene die Garten Mauer | in der Richte, wie solche biß n den Hayn Läuft, | von den Schneiderischen und Rühlischen Hofraiden | also abschneiden soll, ohngefehr Sieben Ruthen lang, | und drey Ruthen breit ist. Wie dann [S. 3] (5.) Sowohl die verkaufende Schneiderin und ihre Schwester | Katharina, als die Rühlische Ihme Herrn Schöffen von Lersner dießen Winkel frey ledig und eigen überlassen, | und die Rühlische Wittib den auf beyden Hofraiden | hafftenden jährlichen Zinß à 16. Xr. nach Heußenstamm | allein übernimbt, und dagegen von Herr Schöff | von Lersner bey Unterschreibung dießes zwey Gulden 40. Xr. zur Schadloshaltung deßwegen | baar empfangen, mit dem Versprechen, denselben | dießes von beyden Seiten überlassenen Platzes halber | gegen männiglich in Rechten zu vertretten | und schadloß zu halten. Gestalten auch allerseits Contratierende Theile wohl= | bedächtlich aller und jeder gegen dießen Tausch- | und Kauf Contract und alles was oben steht, | zu machenden rechtlichen Außflüchten, wie solche | Nahmen haben mögen, als Furcht, List, Betrugs, | Überredung, Lasion über die [Helffen?] und | dergleichen, wie auch der Rechts Regul, daß eine | gemeine Verzicht nicht binde, wann nicht eine | besondere Verzicht vorhergegangen, besonders | aber die Weibs Personen Ihrer Weiblichen | Freyheiten, deren Sie verständiget worden, | sich außdrücklich begeben. Urkundlich haben besagte Contrahenten | dießen Contract unterschrieben, und [S. 4] Wir Schultheiß und Gericht haben auf deren | Ersuchen zu mehrerer Sicherheit Unßer | Gerichts Innsiegel vorgedruckt. So geschehen NiederErlenbach d. 14. Octobr. 1746 Johann Henrich Koch Schultheiß | Friedrich Münz | Johann Freidrich Ketlern. | Johann Caspar Heil | Johann Danil Hul. | Johann Jacob Wolff | deß Gerichts [Transkription: Dr. Stefan Krüger, Frankfurt am Main]

Literatur

  • Organisationskomitee 1200-Jahr-Feier Frankfurt am Main-Nieder-Erlenbach (1979): Festschrift zur 1200-Jahr-Feier des Frankfurter Stadtteils Nieder-Erlenbach. Frankfurt am Main
Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas

Objekt aus: Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas

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