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Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas Historische Urkunden und Druckschriften aus dem TAUNUS und FRANKFURT Sandhof und Lersner'sches Schloss in NIEDER-ERLENBACH [1743]
Kaufbrief F. M. v. Lersner über ein „klein Plätzgen“ von der Gemeinde Niedererlenbach, 14. August 1743 (Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas (CC BY-NC-SA)
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Kaufbrief F. M. v. Lersner über ein „klein Plätzgen“ von der Gemeinde Niedererlenbach, 14. August 1743

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Beschreibung

F. M. v. Lersner kauft um 10 Gulden ein Stück Land von 1 3/4 Ruten Länge und 3/4 Rute Breite vom Grundbesitz der Hospitals-Hofreite. Das Plätzchen grenzt an Lersners Garten und an sein von den Eheleuten Keller im gleichen Jahr erworbenes Land (vgl. 1743/Ms.2 dieser Dokumentengruppe) sowie an die öffentliche Gasse an.

Lersner beurkundet am gleichen Tag den Kauf eines angrenzenden Stück Lands von Henrich Keller, vgl. 1743/Ms.2 dieser Dokumentengruppe.

Material/Technik

Papier, zweimal quer gefaltet

Maße

BxH 22,3 x 34 cm

Abschrift

Original: Deutsch

[S. 1] Wir Schultheis, Gericht und gantze Gemeinde zu | NiederErlenbach, unter E. Hochedlen Raths der Stadt | Franckfurt Jurisdiction gehörig, bekennen hirmit für | Uns und Unsere Nachkommen, daß Wir recht und redlich, | und wie solches zu Recht am beständigsten geschehen kan | und mag [Einschub: verkauft haben] S. T. Herrn Friedrich Maximilian von Lersner, | Ihr. Kayserl. Mayt. würcklichen Rath und Residenten, | auch Schöffen und des Raths zu Franckfurt, und dessen Erben, | ein kleines Plätzgen, eine Ruth und 3/4. lang, und 3/4 Ruden | breit, in hiesigem Flecken, einer Seits auf löbl. Hospitals | Hofrait, anderer Seits auf Henrich Keller, modo H. Käufern | selbst, vorn auf gemeinen Gaß und hinten auf H. Käufers | Garten stossend, zinßfrey ledig, und eigen, und ist dieser | Verkauf geschehen, vor und umb zehen Gulden, den Gulden | zu 60. Xr. gerechnet, welche Summe wir von H. Käufern | baar zu unseren Händen empfangen, und in Unseren | Nutzen Verwandt, auch hiedurch wohlged. H. Käufern über | den richtigen Empfang gebührend quittiren. Versprechen auch wohlermelten H. Käufer das [korr. in: des] verkauften | Plätzgens halber gegen manniglich zu vertretten, und | zu gewähren, und soll selbiger damit forthin damit, als mit | andern seinen eigenthümlichen Gütern, zu schalten und | zu walten gute Macht und Gewalt haben. Mit Begebung aller und jeder rechtlichen Ausflüchte und | Wohlthaten, welche gegen diesen Kauf und Verkauf erdacht | werden könnten und mögten, besonders aber der gemei- | nen Regul, daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer vorhergegangen. [S. 2] Alles mit gutem Vorbedacht, reifer Überlegung und ohne | Argelist und Gefährde. Urkundlich haben wir nicht | allein diesen Kaufbrief eigenhändig unterschrieben, son- | dere auch selbigen für Uns und die gantze Gemeinde | mit Vordrückung Unsers gewöhnlichen Gerichts Insiegel(s) | bekräftiget. So geschehen NiederErlenbach den 14ten [August?] 1743. [Siegel] Conrad Wolf[t?] | Michael Fischer | als gemeins Man In fidem | Albertus Otto Lismann | Land Amts u. Gerichts- | Schreiber [S. 3 nicht beschrieben] [S. 4] Kaufbrief von der Gemeinde über | ein klein Plätzgen an löbl. Hospital [Transkription: Dr. Stefan Krüger, Frankfurt am Main]

Literatur

  • Organisationskomitee 1200-Jahr-Feier Frankfurt am Main-Nieder-Erlenbach (1979): Festschrift zur 1200-Jahr-Feier des Frankfurter Stadtteils Nieder-Erlenbach. Frankfurt am Main
Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas

Objekt aus: Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas

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