museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Populär- und Alltagskultur [G 12,29]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/269648/269648.jpg (Landesmuseum Württemberg CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg / Foto: Dirk Kittelberger (CC BY-SA)
2 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Bäuerlicher Liebesbrief "Dir Geliebte meines Herzens und meiner Seele ..."

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Dieser Liebesbrief besteht aus Papier, Kanzleifolie, eingeflochtenen Seidenbändchen und ist mit roter und grüner Tinte beschrieben. In der Mitte ist ein Herz mit Krone zu erkennen, dessen Kontur aus Seidenbändchen ins Papier eingeflochten ist. Auf beiden Seiten sind zudem gemalte Blumen zu erkennen. Mit „Dir Geliebte meines Herzens und meiner Seele“ beginnt der Brief. Vermutlich wurde er Anfang der 19. Jahrhunderts in Schwaben verfasst. Der Brief ist eine der ältesten Möglichkeiten, um Nachrichten mitzuteilen. Die persönlichste Form ist der Liebesbrief. Ab dem 18. Jahrhundert kommt dem Liebesbrief als Kommunikationsmittel zwischen zwei Menschen eine wichtige Rolle zu, da seitdem die Alphabetisierung und der Brieftransport zunahmen. Die sich verändernde Stellung des Menschen und Bedeutung von zwischenmenschlichen Beziehungen im Weltbild des 18. und 19. Jahrhunderts lösten eine starke Gefühlsbetontheit aus, die sich auch in der Ausdrucksweise in Liebesbriefen wiederfindet.
[Janette Helm]

Material/Technik

Kanzleifolie, rechteckige Umrahmung eingeflochten von zweireihigen Seidenbändchen, Tinte

Maße

Breite
10,5 cm
Höhe
32,5 cm
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.