Zu sehen ist die Belegschaft des Steinbruchs Wolfsberg bei Lüptitz im Jahr 1911. Das Foto zeigt mehrere Steinarbeiter und eine Knackschlägerin mit Kopftuch.
Das Bierfass in der Mitte der Darstellung ist mit "§ 11" beschriftet. Der § 11 entstammt den sogenannten Biercomments Studentischer Verbindungen. Comments regelten das studentische Zusammenleben, Biercomments das Verhalten in Kneipen und bei Feiern. § 11 lautete traditionell „Es wird fortgesoffen!“ bzw. „Es wird weitergesoffen!“.
Im Steinbruch galt Bier als Grundnahrungsmittel. Das Trinken während der Arbeitszeit war gestattet.
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