museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Münzkabinett Medaillen Brandenburg-Preußen [18232114]
https://ikmk.smb.museum/image/18232114/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Reinhard Saczewski (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Kittel, Georg (?): Frieden zwischen Russland und Schweden

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Gelocht. - Diese Volksmedaillen wurden zwar zu allen Zeiten in der Medaillenliteratur kritisiert, brachten aber auf eindeutige und verständliche Art die Freude der Bevölkerung über das Ende des verheerenden Krieges zum Ausdruck und wurden in größeren Auflagen produziert und verkauft.
Vorderseite: Am Boden liegt eine Trommel, dahinter Fahnen, darüber Schrift und links und rechts die geteilte Jahreszahl. In der Trommel ist ein Loch.
Rückseite: Am Boden steht ein großer Korb, aus dem aus den Wolken Pflanzen und Früchte fallen. Links und rechts eine kleine Blume.
Gelocht: Absichtlich angebrachtes Loch (oder mehrere) zur Befestigung an einem Gehänge oder einer Unterlage. Im Falle von Papiergeld häufig Lochung zum Zeichen der Entwertung.

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: GOTT LOB / DER KRIEG / HAT NVN / EIN / 17-62
Rückseite: HERR MACHE GANTZ UND FEST DEN FRIED AN ALLEN ORTEN

Material/Technik

Silber; geprägt

Maße

Durchmesser
29 mm
Gewicht
9.58 g

Literatur

  • F. Friedensburg und H. Seger (Hrsg.), Schlesiens Münzen und Medaillen der neueren Zeit (1901) Nr. 4314.
Karte
Hergestellt Hergestellt
1762
Georg Wilhelm Kittel
Schlesien
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1701
1700 1802
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.