museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Münzkabinett Mittelalter Spätmittelalter [18215361]
https://ikmk.smb.museum/image/18215361/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Reinhard Saczewski (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Mecklenburg: Friedland

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Die Frage, ob die im 15. Jahrhundert in zahlreichen Landstädten Mecklenburgs, nicht nur in Neubrandenburg, geprägten Witten in einer städtischen Münzhoheit wurzeln, wie in der älteren Forschung (Oertzen, Jesse) vorausgesetzt wurde, bedarf noch genauerer Untersuchung. Münzbild und Umschrift der Vs. lassen eher auf eine landesherrliche Münzhoheit schließen. Bei den zur Herrschaft Mecklenburg gehörenden Städten ist der gekrönte Stierkopf mit Halsfell (mecklenburgischer Stierkopf), bei den zur Herrschaft Werle gehörenden Städten ohne Halsfell (werlescher Stierkopf) dargestellt.
Vorderseite: Landeswappen Mecklenburg (Stierkopf mit Lilienkrone und heraushängender Zunge).
Rückseite: Kreuz mit Sternen in den Winkeln.

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: MONETA VREDELAND
Rückseite: CIVITAS MAGNOPOLE

Material/Technik

Silber; geprägt

Maße

Durchmesser
18 mm
Gewicht
0.89 g

Literatur

  • M. Kunzel, Die werlesch-mecklenburgische Wittenprägung im 14. und 15. Jahrhundert, Berliner Numismatische Forschungen 2, 1988, 46 Nr. 31.
  • O. Oertzen, Die Mecklenburgischen Münzen des Großherzoglichen Münzkabinets. II. Die Wittenpfennige (1902) Nr. 450.
  • W. Jesse, Der wendische Münzverein (1928) Nr. 320.
Karte
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.