Laut Hoffmann (1927) erteilte das Königliche Münzdepartement am 11. Mai 1806 die Genehmigung zur Ausprägung. Offensichtlich hatte Abramson ein von Leonard Posch geschaffenes Bildnis der Königin vom Jahre 1805 übernommen. In einer Sitzung der Kunstakademie vom 5. Juli 1806 forderte Schadow im Auftrage Poschs dessen Urheberschutz ein.
Vorderseite: Drapierte Büste der Königin Luise nach rechts. Unten die Medailleursignatur ABRAMSON.
Rückseite: Vierzeiliges Schriftfeld in Rosenkranz.
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