museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Münzkabinett Neuzeit 18. Jh. [18201786]
https://ikmk.smb.museum/image/18201786/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Reinhard Saczewski (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Münzgewicht

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Maße 38,7x37,6 mm. Höhe 30,8 mm. Die Kölner Marck hatte im 18. Jahrhundert 256 Richtpfennige zu 65536 Richtpfennigteilen. Der Richtpfennig ist die Bezeichnung für ein deutsches Massemaß und fand Verwendung als Edelmetall- und Probiergewicht. Die Richtpfennigteile dienten in den Münzstätten beim Probieren des Feingehalts der Münzen. 1 Richtpfennig entsprach 1/65536 Mark und bezog sich auf die kölnische Mark. Diese Mark war unterteilt in 8 Unzen = 16 Lot = 64 Quentchen = 512 Heller = 4352 Ässchen = 65.536 Richtpfennigteile = 233,856 Gramm (Festlegung ab 1821 in Preußen). Die kölnische Mark war seit der Reichsmünzordnung von 1524 Währungsgrundgewicht bis 1857, als sie durch das Zollpfund zu 500 Gramm ersetzt wurde.
Vorderseite: Der Wert dieses Gewichtes ist mit 65.536 Richtpfenniganteilen = 1 Mark angegeben. Aufsicht.
Rückseite: Seitenansicht.

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: KBA / 65536 / 1 / MARCK

Material/Technik

Messing; geprägt

Maße

Gewicht
233.97 g

Literatur

  • F. Freiherr von Schrötter (Hrsg.), Wörterbuch der Münzkunde (1930) 566 f.
  • H. Kahnt - B. Knorr, Alte Maße, Münzen und Gewichte (1986) 253.
Karte
Hergestellt Hergestellt
1701
Deutschland
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1701
1700 1802
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.