museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Münzkabinett Neuzeit 17. Jh. [18201672]
https://ikmk.smb.museum/image/18201672/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Lutz-Jürgen Lübke (Lübke und Wiedemann) (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Münster: Bistum

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Geprägt anläßlich der Unterwerfung der Stadt Münster unter ihren Oberherrn. Goldabschlag von den Talerstempeln.
Vorderseite: Ansicht der Stadt Münster, oben der Heilige Paulus.
Rückseite: Behelmter Wappenschild.
Provenienz: Mindestens seit 1904 im Bestand des Münzkabinetts.

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: a Rmo CELsmo D D CHRISTOPH BERN EPo ET PRINCIPE MONAST Ao MDCLXI umlaufend, S PAVL - PATRON oben // MONAST WESTPH / AD OBED REDVC/TVM (Kleinbuchstaben sind hochgestellt. „Münster zum Gehorsam zurückgeführt von dem hochwürdigsten und durchlauchtigsten Herrn Herrn Christoph Bernhard Bischof und Fürst zu Münster im Jahre 1661“)
Rückseite: PROTECTOR MEVS ET IN IPSO SPERAVI QVI SVBDIT POPVLVM MEVM SVB ME Psal 143 (Protector meus et in ipso speravi qui subdit Populum meum sub me. „Gott ist mein Geschützer auf ihn habe ich vertraut der mir mein Volk unterworfen hat“)

Material/Technik

Gold; geprägt

Maße

Durchmesser
47 mm
Gewicht
20.80 g

Literatur

  • G. Dethlefs, Münstersche Münzen und Medaillen. Führer durch das Münzkabinett im Stadtmuseum Münster (1987) 17 Nr. 21.
Karte
Hergestellt Hergestellt
1661
Münster (Westfalen)
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1601
1600 1702
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.