Statuette eines liegenden Ebers mit aufgestützten Vorderbeinen aus glasiertem Stein. Die massive und sehr schwere Figur zeigt das Tier auf einer rechteckigen türkisfarbenen Standplatte. Anatomische Einzelheiten wie Ohren, Nase, Schnauze und Hufe sowie die Konturen gegenüber der Platte sind schwarz glasiert; nur die Augen sind nachträglich aufgemalt. Über den Rücken verläuft eine blau glasierte Inschrift, die den dritten Vers aus Sure 5 des Koran wiedergibt; darin wird der Verzehr von Verendetem, Blut und Schweinefleisch verboten. Wofür die Figur genau bestimmt war, ist unbekannt. Vielleicht sollte sie auf anschauliche Weise die islamischen Speisegesetze verdeutlichen. Auch die Herstellung eines glasierten Steinobjektes ist äußerst ungewöhnlich.
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