Bilderrahmen mit Strafverfügung gegen Kurt Bartels wegen Lärmbelästigung am 10.08.1930, Strafe in Höhe von 5 Reichsmark oder 2 Tagen Haft ausgesprochen. Formular teilweise in Druckbuchstaben vorgedruckt, Sachverhalt per Handschrift mit schwarzer Tinte ergänzt. Quittung der 5 RM links unten vom 25.08.1930, Rahmen an Rückseite verklebt
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