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Siegerlandmuseum Wirtschaftsgeschichte der Region mit Schaubergwerk [Be 1]
Hammerschmiedepokal oder Willkomm (Verein der Freunde und Förderer des Siegerlandmuseums e.V. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Verein der Freunde und Förderer des Siegerlandmuseums e.V. (CC BY-NC-SA)
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Hammerschmiedepokal oder Willkomm

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Beschreibung

Hammerschmiedepokal oder Willkomm, datiert 1708, aus Augsburger Silber, Marke Pinienzapfen mit F im Wappenschild.

Umlaufende Inschrift am Lippenrand: Wer uns getreu in dieser zunfft, den geht auch dieser Becher an, Der Pflichtvergeßne nimermehr sich dieser Gnade rühmen kann. Am Gefäßbauch zwei Wappenschilde, am Fuß ANNO 1708 den 19 Juny datiert. Der Willkomm wurde mit Wein gefüllt vor Zunftsitzungen und anderen Festlichkeiten umhergereicht.Zünfte gab es in Deutschland seit dem 12. Jahrhundert. Ursprünglich waren es religiöse geprägte freie genossenschaftliche Vereinigungen von Personen, die in einer Stadt dasselbe Handwerk oder Gewerbe ausüben. Der Zunftzwang, die Verpflichtung eines das betreffende Handwerk ausübenden Gewerbetreibenden Zunftmitglied zu werden, kam bereits im 13. Jahrhundert auf. Seit dem 15. Jahrhundert kannte man strenge Aufnahme- und Ausbildungsbestimmungen für das zünftige Handwerk. Das sicherte ihm eine Monopolstellung. In Zunftordnungen wurde zum Beispiel der Einkauf, die Rohstoffzuteilung und Arbeitszeit geregelt. Ziel war es, ein qualitativ anspruchsvolles Produkt zu einem "gerechten" Preis anbieten zu können. Veränderte wirtschaftliche Verhältnisse entzogen den Zünften seit dem 17. und im 18. Jahrhundert ihre ursprüngliche Berechtigung. Mehr und mehr wirkte sich das Zunftwesen gegenüber unternehmerischen Initiativen und ökonomischen Fortschritten als hinderlich aus, so dass sich die Zünfte seit dem Ende des 18. Jahrhunderts nach und nach auflösten.In Siegen gab es am Ende des Mittelalters acht Zünfte: Bäcker, Fleischhauer, Wollenweber, Schneider, Schuhmacher und Löher, Bergleute, Stahlschmiede und Kleinschmiede. Sie verfügten über ihre eigenen Rituale und Kleinodien. Den Mittelpunkt der inneren Selbstverwaltung bildeten neben dem Vermögen Urkunden und Siegel, die in der zentral von einem oder zwei gewählten Zunftmeistern verwalteten Zunftlade aufbewahrt wurden. Die Zunftlade oder Zunfttruhe war der wichtigste Bestandteil des Zunftbrauchtums und des Zunftrechts. Verhandelt wurde nur vor "offener Lade", jedes Schließen bedeutete eine Unterbrechung der Sitzung.Bis 1618 waren die auf dem Land lebenden Handwerker mit Ausnahme der Massenbläser und Hammerschmiede nicht an Zunftordnungen gebunden. Für die Hammerschmiede ist dagegen ein erster Zunftbrief schon 1492 belegt. Das Geheimnis der Herstellung des Eisens sollte streng gehütet werden; nur gebürtige Siegerländer wurden in die Zunft aufgenommen. Sie mussten sich verpflichten, ihr Handwerk nicht außerhalb des Landes auszuüben. Fürst Wilhelm Moritz gründete 1684 im evangelischen Landesteil Nassau-Siegen einige Zünfte der Massenbläser und Hammerschmiede, der Gerber und Schuhmacher sowie der Wagner, Fuhrleute und Köhler. Er trennte damit die Siegener Stadt- und Landzünfte endgültig voneinander. Im Gegensatz zu den Stadtzünften hatten die Landzünfte keinen politischen Einfluss. Am Ende des 17. Jahrhunderts verloren sie außerdem zusehends ihren ursprünglich religiösen Charakter; sie wurden zu Berufs- und Lebensgenossenschaften mit einem dominierenden wirtschaftlichen Aspekt. Mit dem Großherzoglich Bergischen Gesetz vom 31. März 1809 wurden alle Zünfte aufgehoben. Den Siegener Meistern wurde am 16. Februar 1810 die Auflösung ihrer Verbände eröffnet. Zunft- und Handwerkerladen, Urkunden. Siegel und sonstiger Besitz waren auf dem Rathaus abzuliefern.Text von Ursula Blanchebarbe

Material/Technik

Silber, vergoldet

Maße

H: 380 mm

Literatur

  • Blanchebarbe, Ursula (2012): 75 Meisterwerke im Siegerlandmuseum. Siegen
Siegerlandmuseum

Objekt aus: Siegerlandmuseum

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