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GLEIMHAUS Museum der deutschen Aufklärung Gleimbibliothek [C 11970]
Reglement pour le Logement des Troupes combinées de l’Armée pendant le Quartier d’Hiver de 1757. à 1758 (Gleimhaus Halberstadt CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Gleimhaus Halberstadt (CC BY-NC-SA)
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Reglement pour le Logement des Troupes combinées de l’Armée pendant le Quartier d’Hiver de 1757. à 1758

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Beschreibung

Halberstadt war im Siebenjähriger Krieg nicht Schauplatz einer Schlacht, doch wurde die Stadt mehrfach von gegnerischen Truppen eingenommen. Den Oktober 1757 über lagerte das riesengroße französische Hauptheer unter dem Herzog von Richelieu in Halberstadt und Umgebung. Für die Bevölkerung bedeutete dies Einquartierung, Abgaben, Teuerung, Seuchen, Viehsterben, Unzucht. Die Besatzer erhoben die gewaltige Summe von 200 000 Talern als Kriegskontribution. Johann Wilhelm Ludwig Gleim hatte in seiner Eigenschaft als der mit den Finanzen betraute Beamte des Domkapitels, der zudem der französischen Sprache mächtig war, den Feinden zur Verfügung zu stehen. Von Einquartierungen bleib er auf beinahe wundersame Weise verschont.
Das vorliegende Reglement für das Winterquartier, gegeben zu Halberstadt, den 28. Oktober 1757, wurde durch die Niederlage der französischen Armee bei Roßbach am 5. November hinfällig. Die Franzosen bezogen ihre Winterquartiere zwischen Aller, Weser und dem Rhein.

Material/Technik

Druck

Maße

Doppelblatt, 34 x 40,5 cm

Literatur

  • Lacher, Reimar F. (2017): "Friedrich, unser Held" - Gleim und sein König. Göttingen, S. 86 f
GLEIMHAUS  Museum der deutschen Aufklärung

Objekt aus: GLEIMHAUS Museum der deutschen Aufklärung

Das Gleimhaus ist eines der ältesten deutschen Literaturmuseen, eingerichtet im Jahr 1862 im ehemaligen Wohnhaus des Dichters und Sammlers Johann...

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