museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Münzkabinett Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen Kunstkammer der Herzöge von Württemberg [MK 25721]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/187541/187541.jpg (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Einseitige 4-Gulden-Klippe der Stadt Frankenthal, 1623

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Frankenthal war die stärkste kurpfälzische Festung links des Rheins. 1623 wurde die Stadt von katholischen Truppen belagert und von der Außenwelt vollständig abgeschnitten. Nach einiger Zeit wurde das Geld knapp. Deshalb wurde Silbergeschirr aus privaten Haushalten und Kirchen für die Herstellung von Notgeld verwendet, um den Soldaten weiter Sold zahlen zu können.
Diese einseitige Notgeldklippe hat einen Wert von vier Gulden. Sie trägt die Inschrift DEUS NOSTRA PETRA ANGULARIS – Gott ist unser Eckstein. Unten ist die Wertzahl 4 (für vier Gulden) eingeschlagen.
[Matthias Ohm]

Beschriftung/Aufschrift

VS: DEUS NOSTRA PETRA ANGULARIS, 1623, F, 4

Material/Technik

Silber

Maße

Breite
29,5 mm
Höhe
29 mm
Gewicht
28,53 g

Literatur

  • Brause-Mansfeld, August (1897): Feld-, Noth- und Belagerungsmünzen. Berlin, Tafel 10,3.
  • [] (1710): Cimeliarchium seu thesaurus nummorum tam antiquissimorum quam modernorum serenissimi principis Friderici Augusti ducis Wurtembergiae. Stuttgart, S. 90.
Hergestellt Hergestellt
1623
Frankenthal (Pfalz)
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1600
1599 1701
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.