museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Kunstkammer der Herzöge von Württemberg Kunsthandwerk Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen [E 2027]
Intaglio mit Fabeltier / Mischwesen (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Intaglio mit Fabeltier / Mischwesen

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Der Schmuckstein aus einem Moosachat zeigt ein sitzendes Mischwesen. Das Tier hat einen muskulösen Körper und einen langen Schwanz mit breiterer Quaste. Das Fell ist durch viele feine Striche angegeben. Das Tier ähnelt im Ganzen einer Raubkatze, es hat jedoch sehr lange spitze Ohren. Die gute Arbeit gibt das Tier schön proportioniert wieder, das Fell ist sehr fein herausgearbeitet, die Muskulatur darunter ist gut erkennbar. In der Rossi / Maffei-Publikation von 1707 ist eine antike Gemme des 4. Jahrhunderts v. Chr. mit der Darstellung eines hockenden Luchses abgebildet, die wohl als Vorlage für die Stuttgarter Gemme diente. Diese Gemme ähnelt dem vorliegenden Stück zwar nur entfernt, die Abbildung von 1707 jedoch zeigt deutliche Parallelen. Der Gemmenschneider unserer Gemme, die 1753 erstmals in der Kunstkammer erwähnt ist, wird sich also an der Abbildung orientiert haben.
[Marc Kähler]

Material/Technik

Moosachat

Maße

H. 1,80 cm, B. 1,49 cm, T. 0,40 cm

Literatur

  • de Rossi, Domenico (1707): Gemme antiche figurate date in luce da Domenico de Rossi colle sposizioni di Paolo Alessandro Maffei patrizio Volterrano 2. , Taf. 7
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.