museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Skulptur und Plastik Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen LegendäreMeisterWerke. Kulturgeschichte(n) aus Württemberg Mittelalterliche Skulpturen [WLM 375 a]
Passionsrelief mit der Gefangennahme Christi  (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart / P. Frankenstein; H. Zwietasch (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Passionsrelief mit der Gefangennahme Christi

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Das erste der sieben Passionsreliefs aus der Benediktinerabtei Zwiefalten zeigt die Gefangennahme Christi im Garten Gethsemane. Im dichten Getümmel lassen sich die Hauptpersonen vor der (oben angedeuteten) Stadt Jerusalem erkennen: Jesus, rechts neben der Bildmittelachse, wird von Judas umarmt und auf die Wange geküsst; vor dem Verräter steht ein Scherge in voller Rüstung und legt bereits Hand an den Gottessohn.
Das Relief war ursprünglich holzsichtig, 1625 wurde es von Caspar Strauß überfasst. Es ist in der Schausammlung "LegendäreMeisterWerke" im Alten Schloss ausgestellt.

Material/Technik

Lindenholz, überfasst

Maße

H. 152 cm, B. 118 cm, T. 20,5 cm

Literatur

  • Landesmuseum Württemberg, Lichte, Claudia und Meurer, Heribert (Bearb.) (2007): Die mittelalterlichen Skulpturen Bd. II. Stein- und Holzskulpturen 1400-1530. Ulm und südliches Schwaben. Text- u. Abb.band. Ostfildern, Katalog Nr. 84
Karte
Hergestellt Hergestellt
1520
Niklaus Weckmann
Ulm
Gemalt Gemalt
1625
Caspar Strauß
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1500
1499 1627
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.