R:
Das Edikt (vielleicht von Nero) bezieht sich auf eine Verfügung eines vorangehenden Kaisers bezüglich Rechtsmittelfristen. Im vorherigen Edikt wurde nämlich eine Frist für die Berufungen in Strafprozessen bestimmt, die in den Provinzen stattfanden. Im vorliegenden Edikt wird die Frist auch für die Prozesse in Italien festgesetzt.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02270/
V Kol. I:
Notiz über die Zahlung einer Steuer (vicesima), vielleicht zur Befreiung eines Sklaven.
V Kol. II:
Der Veteran Manius Valens zitiert ein Edikt des Octavianus, wodurch allen Veteranen mit ihren Familien Privilegien verliehen werden. Unter anderem wird ihnen die römische Staatsbürgerschaft verliehen, außerdem werden sie von Steuern und von Liturgien befreit und dürfen jegliche öffentliche Ämter ausüben.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/17035/
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