Der Unterzeichnende bestätigt dem anonymen Vertragspartner (beide offenbar Geschwister), von diesem den Anteil am gemeinsamen Erbe der Mutter ausgezahlt erhalten zu haben. Der Unterzeichnende gibt mit der Erklärung alle Rechte am Erbe auf und begibt sich sämtlicher Möglichkeiten auf Wiederruf. Sollte er das Verfahren dennoch wieder aufnehmen oder der Erklärung zuwiderhandeln, droht ihm ein Bußgeld.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04814/
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