Der Absender wendet sich zum wiederholten Male an eine Respektsperson (sie wird mit „Herr“ und einer Höflichkeitsformel wie „eure Erhabenheit“ o.ä. angesprochen). Er bittet sie, sich noch einmal darum zu bemühen, dass ein Steuereinnehmer jemanden nicht belästigen möge, was er „auch heute“ wieder getan hat.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04296/
de