Königlicher Erlaß mit Bestimmungen über die πίστεις, und zwar die Sicherheitsurkunden zur gesetzmäßigen Sicherung von Freiheitsprivilegien. Mit diesen konnte man sich vor Vollstreckungen oder anderen gerichtlichen Maßnamen schützen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03827/
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