R Kol. I–IV:
Nach Personen (κατ’ ἄνδρα) geordnete Liste über Steuerzahlungen. Kol. I betrifft die Abgaben für die Steuer zur Besoldung der Wächter (ὑπὲρ φυλάκων). Die Steuerzahler werden in der Reihenfolge eingetragen, in der sie gezahlt haben. Die Kol. II–III enthalten eine alphabetisch geordnete Liste der Zahlungen für die Kopfsteuer (λαογραφία). Zusätzlich werden auch für einige Personen Zahlungen über die Gefängniswächtersteuer (ὑπὲρ δεσμοφυλάκων), die Wachturmsteuer (μαγδωλοφυλακία) und die Umlage für den Unterhalt der Flusswachtschiffe (ὑπὲρ μερισμοῦ ποταμοφυλακίδων) eingetragen.
R Kol. V–XXIV:
Nach Personen (κατ’ ἄνδρα) geordneter Bericht der Geldsteuereinnehmer (πρακτόρες ἀργυρικῶν) von Theadelpheia über tägliche Zahlungen der Kopfsteuer und anderer Steuern (λαογραφίας καὶ ἄλλων μερισμῶν). Die ἄλλοι μερισμοί umfassen die Deichsteuer (χωματικόν), die Umlage für die Anlege- oder Zollstationen (μερισμὸς στατίωνος), die Steuer zur Besoldung der Wächter (ὑπὲρ φυλάκων), die Gefängniswächtersteuer (ὑπὲρ δεσμοφυλάκων), die Wachturmsteuer (μαγδωλοφυλακία), die Umlage für den Unterhalt der Flusswachtschiffe (ὑπὲρ μερισμοῦ ποταμοφυλακίδων).
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/17043/
V Kol. I–V:
In Kol. I–IV werden nach Personen (κατ’ ἄνδρα) geordnete Eingänge an Naturalsteuer aufgeführt. Für jede Person werden die entsprechenden Mengen an gezahltem Weizen oder Gerste angegeben. Es folgt dann in Kol. V eine Übersicht über die durch die Sitologen von verschiedenen Dörfern des Themistos-Bezirkes als Naturalsteuer eingesammelte Artaben Weizen.
V Kol. VI–XXIII:
Aufstellung von verschiedenen Steuereingängen. Für jede Steuer werden zunächst Namen der Steuerzahler mit Verweisen (durch Angabe des τόμος und des κόλλημα) auf eine andere Liste angegeben, wo die Steuereingänge dorfweise oder nach Personen (κατ’ ἄνδρα) geordnet aufgeführt waren. Es folgen dann die Steuerbeträge mit den entsprechenden Zuschlägen. Die Kol. I–XI betreffen die Steuereingänge des Jahres 157 n.Chr., die Kol. XII–XVII die Eingänge der ἀπομοίρα (Ertragssteuer auf Wein- und Gartenland) und der γεωμετρία (Landvermessungssteuer) für das Jahr 156 n.Chr.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/17044/
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