Vertrag des Eunus, Sohn des Asklepiades, mit Panobchunis, Sohn des Paus, und seinen Brüdern über den Kauf eines Grundstücks für Getreidanbau für den Preis von 2200 Drachmen. Hermias, der Zwischenhändler, unterschreibt (Kol. I). Weiterhin quittiert Pankrates dem Eunus, dem Käufer des Landes, die Einzahlung von 300 Drachmen für die Umsatzsteuer (ἐγκύκλιον) (Kol. II).
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02592/
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