Anweisung eines unbekannten Beamten zur Untersuchung der Verteilung und des Verkaufs von mehreren Grundstücken, die als unfruchtbares Land klassifiziert sind (γῆ ὑπόλογος), mit Eingabe an den königlichen Schreiber (βασιλικὸς γραμματεύς). Da die dazugehörigen Verkaufsurkunden angeblich nicht vorschriftsgemäß in den Akten aufgenommen wurden, sind die Dorfschreiber (κωμογραμματεῖς) angehalten, die Akten zu den Grundstücken einzureichen. Ferner folgt eine Anweisung über den Aushang eines Erlasses, in dem die verkauften Parzellen (insgesamt 685 Aruren) beschrieben werden.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02205/
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