Eine strittige Steuerangelegenheit wird durch Egnatius Lollianus dem Kaiser dargelegt (die Monodesmia-Abgabe wurde vom Steuerpächter Apion auch für nicht von der Nilflut erreichtes, unproduktives Land erhoben) und durch ein Urteil des Kaisers Caracalla entschieden. Eine weitere Abschrift des Kaiserentscheids ist P. Mich. IX 529 Z. 39–53 = SB XIV 11863.
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Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02043/
Angaben zur Herkunft:
3. Jh. n. Chr.
Genauer: nach 215 n.Chr.
Fayum (? / Ägypten)
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