Wandanschlag in französischer und deutscher Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Gebiet im Westen (wahrscheinlich Frankreich, da zweisprachig), ohne Datum.
"Befehl
Es ist den Einwohnern verboten von Soldaten deutsches Geld anzunehmen.
Zuwiderhandlungen werden durch Einziehung des Geldes und mit Geldstrafen bis zu Mark 1500. - bestraft.
Der Ortskommandant."
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