Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Gebiet im Westen (wahrscheinlich Belgien, da dreisprachig), ohne Datum.
"Bekanntmachung
Alle Mitglieder der Garde Civique, auch solche, die nicht Teil am Kriege genommen haben und alle Wehrpflichtigen oder zurückgestellten Mannschaften im Alter von 18-50 Jahren werden aufgefordert, sich am 15. eines jeden Monats, anfangend am 15. Maerz 1915 um ________ Uhr vormittags nach deutscher Zeit
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zu melden.
Leute, denen später aus den in deutschem Bezitz [sic] befindlichen Listen nachgewiesen werden sollte, dass sie sich nicht gestellt haben, werden nach dem Kriegsrecht bestraft.
Fuer diejenigen Leute, welche sich der Kontrolle entziehen, werden deren naechste Angehoerige oder Quartiergeber verantwortlich gemacht und bis zur genuegenden Aufklaerung in Haft genommen.
Der Kreischef
Freiherr Thumb von Neuburg
Generalmajor."
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