Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 1. Mai 1916.
"Bekanntmachung.
Hiermit bringe ich zur allgemeinen Kenntnis, dass im Monat April 1916 von der Dienststelle Charleroi des Militär-Gouvernements-Gerichts der Provinz Hennegau die nachbenannten Personen wegen Vergehens gegen die Vorschriften betreffend den Verkehr mit Brotgetreide und Futtermitteln und die für Nachrungsmittel festgesetzten Höchstpreise bestraft worden sind:
[Liste von Namen]
Mons, den 1. Mai 1916.
Der Militärgouverneur,
(gez.) von Gladiss,
Generalleutnant."
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