Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 7. Oktober 1915.
"Verordnung
Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln für die Provinz Hennegau
In Ergänzung der Verordnung des Herrn General Gouverneurs vom 28. September 1915, betr. den Verkehr mit Kartoffeln, setze ich die Höchstpreise für den Verkauf von Kartoffeln der Ernte 1915 für die Erzeuger wie folgt fest:
Industrie, Boules, Krüger, Nieren fr. 8 für 100 kg
Magnum Bonum, jeder Art, König Eduard fr. 7 für 100 kg
Rote und blaue Kartoffeln, sowie alle anderen Sorten fr. 6 für 100 kg.
Übertretungen der vorstehend festgesetzten Höchstpreise werden auf Grund der Strafbestimmungen der Artikel IX und X der Verordnung des Herrn Generalgouverneurs vom 28. September 1915 bestraft.
Mons, den 7. Oktober 1915
Der Militär-Gouverneur,
von Gladiss,
Generalmajor."
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