Beschriftung Vorderseite:
"Der Schaft verbindet unter sich der Flinten Teile inniglich mit grosser Sorgfalt Er sein muss gemacht von Ahorn oder Nuss"
"Der Zeitpunkt mit dem die Gültigkeit dieses Scheins abläuft wird öffentlich angezeigt. Sömmerda, den 1. August 21"
Beschriftung Rückseite:
"Ein friedlich Mal, doch auch Zeuge von Streit: Ein Mahner sei für rechte Einigkeit! Das rote Hütlein fiel als Tor; Als Bild nur findet mans noch vor."
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