"Der Landgraf (lat.: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. ...
[Mehr lesen]
Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Landgrafen von Hessen-Kassel war ab 1815 (Königliche) Hoheit." - (de.wikipedia.org 28.10.2019)