Die Erbpacht[Anm. 1] war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Sie ist in Deutschland heute abgeschafft. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 ...
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gemäß Art. 63 EGBGB nur landesrechtlich (vor allem in Mecklenburg und Schleswig-Holstein) beschränkt zulässig. Das Kontrollratsgesetz Nr. 45 Art. X verbot sie 1947 unter Aufhebung des Art. 63 EGBGB ganz.
Heute gibt es das Erbbaurecht, das im Baurecht mit der Erbpacht vergleichbar ist.