Unter Kommunalwahl versteht man eine politische Wahl in Gebietskörperschaften sowie den Bezirken der Stadtstaaten, also insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen. Ebenfalls als Kommunalwahl werden die ...
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Wahlen zu Vertretungsgremien von Regionalverbänden, Landschaftsverbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen bezeichnet, sofern die Vertretungsgremien nicht indirekt bestimmt werden.
Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters oder Landrats. Daneben werden Vertreter in Bezirksversammlungen, Bezirkstagen, Bezirksvertretungen oder Ähnlichem sowie Ortsbeiräte gewählt.