Jeder, der auf öffentlichen Straßen Auto fährt, muss in Deutschland einen Führerschein haben. Das ist seit 1909 gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Männern und Frauen. Doch die amtlichen Führerscheine tragen damals nur den Vordruck „Herr“, erst ab 1935 steht dort zur Auswahl „Herr/Frau/Fräulein“.